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   VGH Bayern, 17.03.1998 - 8 A 97.40031   

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VGH Bayern, 17.03.1998 - 8 A 97.40031 (https://dejure.org/1998,12485)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.03.1998 - 8 A 97.40031 (https://dejure.org/1998,12485)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. März 1998 - 8 A 97.40031 (https://dejure.org/1998,12485)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Fischerei - Fische

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 734
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320

    Beeinträchtigung eines dinglichen Fischereirechts durch den Betrieb einer

    Tendenziell hat deshalb der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Abwehrrecht des Pächters eines Fischereirechts abgelehnt (vgl. BayVGH vom 17.03.1998, Az. 8 A 97.40031).

    In einem solchen Fall, in welchem dem Pächter das Fischereirecht nicht nur in einem Teilbereich (wie z.B. in dem Fall des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.3.1998 - 8 A 97.40031, juris), sondern seinem ganzen Umfang nach übertragen wurde, hat die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass auch die rechtlichen Interessen des Fischereipächters zu den im Planfeststellungsverfahren abwägungserheblichen Belangen gehören (vgl. zu einer wasserstraßenrechtlichen Planfeststellung: BVerwG, U.v. 3.5.2011 - 7 A 9/09 - juris, Rn. 26, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. außerdem BayVGH, B.v. 21.8.2012 - 8 CS 12.847 - juris; B.v. 4.9.2012 - 8 ZB 12.534 - juris)." Nachdem die vom Kläger behauptete Rechtsverletzung nach Auffassung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, geht das Gericht hier zu Gunsten des Klägers von einer Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO aus.

    Es erstreckt sich auf das, was der jeweilige Zustand des Gewässers an fischereilicher Nutzung ermöglicht (BayVGH vom 17.3.1998, NVwZ-RR 1999, 734/735; BayVerfGH vom 30.5.1979, BayVerfGHE 32, 74/79).

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 8 B 13.386

    Aus dem Fischereirecht (Art. 1 Abs. 1 BayFiG) kann keine Klagebefugnis

    Damit gehört das Fischereirecht nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG), das nach der Rechtsprechung des Senats in erster Linie ein Aneignungsrecht enthält und unbeschadet der Hegeverpflichtungen einen Ausschnitt des zivilrechtlichen Eigentums zum Gegenstand hat (vgl. BayVGH, U.v. 17.3.1998 - 8 A 97.40031 - BayVBl. 1999, 18/19), auch insoweit nicht zu den geschützten Rechtspositionen.
  • VGH Bayern, 24.11.2011 - 8 ZB 11.594

    Wasserrechtliche Plangenehmigung; Fischereirecht; Aufklärungspflicht; Beweiswert

    Deshalb wird es inhaltlich darauf begrenzt, was der jeweilige Zustand des Gewässers an fischereilicher Nutzung ermöglicht (vgl. BayVerfGH vom 30.5.1979 VerfGH 32, 74/79; BayVGH vom 17.3.1998 NVwZ-RR 1999, 734/735; vom 9.3.2011 Az. 8 ZB 10.165 ).

    Die Fischereirechte schützen demnach nur vor solchen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, die einen schweren und unerträglichen Eingriff darstellen (Bräuer, a.a.O.) oder die die Fischereirechte in ihrer Substanz treffen (vgl. BayVGH vom 19.11.1996 VkBl 1997, 563; vom 17.3.1998 NVwZ-RR 1999, 734/735).

  • VG München, 28.10.2014 - M 2 K 14.1423

    Wasserrecht; Fischzuchtanlage; nachträgliche Inhalts- oder Nebenbestimmungen;

    Deshalb wird es inhaltlich darauf begrenzt, was der jeweilige Zustand des Gewässers an fischereilicher Nutzung ermöglicht (vgl. BayVerfGH vom 30.5.1979 VerfGH 32, 74/79; BayVGH vom 17.3.1998 NVwZ-RR 1999, 734/735; vom 9.3.2011 Az. 8 ZB 10.165 ).

    Die Fischereirechte schützen demnach nur vor solchen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, die einen schweren und unerträglichen Eingriff darstellen (Bräuer, a.a.O.) oder die die Fischereirechte in ihrer Substanz treffen (vgl. BayVGH vom 19.11.1996 VkBl 1997, 563; vom 17.3.1998 NVwZ-RR 1999, 734/735).

  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809

    Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts

    Deshalb wird es inhaltlich darauf begrenzt, was der jeweilige Zustand des Gewässers an fischereilicher Nutzung ermöglicht (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 = juris Rn. 12; U.v. 17.3.1998 - 8 A 97.40031 - NVwZ-RR 1999, 734 = juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 8 CS 15.1096

    Das Fischereirecht nach Art. 1 Abs. 1 BayFiG gewährt gegenüber

    In einem solchen Fall, in welchem dem Pächter das Fischereirecht nicht nur in einem Teilbereich (wie z. B. in dem Fall des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.3.1998 - 8 A 97.40031 - juris), sondern seinem ganzen Umfang nach übertragen wurde, hat die Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass auch die rechtlichen Interessen des Fischereipächters zu den im Planfeststellungsverfahren abwägungserheblichen Belangen gehören (vgl. zu einer wasserstraßenrechtlichen Planfeststellung: BVerwG, U. v. 3.5.2011 - 7 A 9/09 - juris, Rn. 26, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. außerdem BayVGH, B. v. 21.8.2012 - 8 CS 12.847 - juris; B. v. 4.9.2012 - 8 ZB 12.534 - juris).
  • VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20

    Aufstau; Fluss; Habitat; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Stehende

    Es bleibt daher dabei, dass das in Rede stehende Aneignung- und Entnahmerecht sich als Ausschnitt des privaten Eigentumsrechts am Gewässer darstellt und nur als solches im Rahmen der Prüfung Berücksichtigung finden kann (VGH München, Urt. v. 23.04.2013 - 8 B 13.386 -, Rn. 25, juris; VGH München, Urt. v. 17.03.1998 - 8 A 97.40031 -, Rn. 21, juris).
  • VG Regensburg, 25.10.2021 - RN 8 K 18.1397

    Drittanfechtungsklage, Beschränkter Prüfungsumfang, Fischereirecht,

    Deshalb wird es inhaltlich darauf begrenzt, was der jeweilige Zustand des Gewässers an fischereilicher Nutzung ermöglicht (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 - juris Rn. 12; U.v. 17.3.1998 - 8 A 97.40031 - NVwZ-RR 1999, 734 - juris Rn. 17).

    Ein rechtserheblicher Eingriff in das private Fischereirecht liegt deshalb nach der Rechtsprechung des BayVGH überhaupt nur vor, wenn Maßnahmen veranlasst werden, die infolge ihrer Auswirkungen, Tragweite oder Beschaffenheit das Fischereirechts ganz oder zu einem nicht unbeträchtlichen Teil aufheben oder entwerten - mit anderen Worten, wenn das Fischereirecht in seiner Substanz betroffen ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.3. 1998 - 8 A 97.40031 - NVwZ-RR 1999, 734 ff; BayVGH, B. v. 17.7.2020 - 8 CS 20.1109 - BeckRS 2020, 16974 Rn. 18 mit Verweis auf BayVGH, U. v. 8.10.2019 - 8 B 18.809 - BeckRS 2019, 27389).

  • VG Regensburg, 25.10.2021 - RN 8 K 18.1159

    Drittanfechtungsklage, Beschränkter Prüfungsumfang, Fischereirecht,

    Deshalb wird es inhaltlich darauf begrenzt, was der jeweilige Zustand des Gewässers an fischereilicher Nutzung ermöglicht (vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 - juris Rn. 12; U.v. 17.3.1998 - 8 A 97.40031 - NVwZ-RR 1999, 734 - juris Rn. 17).

    Ein rechtserheblicher Eingriff in das private Fischereirecht liegt deshalb nach der Rechtsprechung des BayVGH überhaupt nur vor, wenn Maßnahmen veranlasst werden, die infolge ihrer Auswirkungen, Tragweite oder Beschaffenheit das Fischereirechts ganz oder zu einem nicht unbeträchtlichen Teil aufheben oder entwerten - mit anderen Worten, wenn das Fischereirecht in seiner Substanz betroffen ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.3. 1998 - 8 A 97.40031 - NVwZ-RR 1999, 734 ff; BayVGH, B. v. 17.7.2020 - 8 CS 20.1109 - BeckRS 2020, 16974 Rn. 18 mit Verweis auf BayVGH, U. v. 8.10.2019 - 8 B 18.809 - BeckRS 2019, 27389).

  • VG Bayreuth, 20.12.2012 - B 2 K 11.497

    Klagebefugnis des Pächters eines Fischereirechts

    Tendenziell hat deshalb der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Abwehrrecht des Pächters eines Fischereirechts abgelehnt (vgl. BayVGH vom 17.03.1998, Az. 8 A 97.40031).

    Ein rechtserheblicher Eingriff und damit eine Rechtsverletzung eines Fischereiberechtigten im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt nur dann vor, wenn durch behördliche Maßnahmen das Fischereirecht ganz oder zu einem nicht unbeträchtlichen Teil aufgehoben oder entwertet wird, mit anderen Worten, wenn das Fischereirecht in seiner Substanz betroffen ist (vgl. BayVGH vom 17.03.1998, Az. 8 A 97.40031).

  • VGH Bayern, 09.03.2011 - 8 ZB 10.165

    Keine Verletzung eines subjektiven Rechts bei Durchführung eines

  • VG Karlsruhe, 10.09.2015 - 2 K 4260/14

    (Kein) Genehmigungsfreies Befahren eines Nationalparks für Inhaber von

  • VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte

  • VG Regensburg, 17.04.2015 - RO 8 S 15.245

    Planfeststellung; Bewilligung; Eixendorfer See; Kraftwerksanlage; Stauanlage;

  • VG Minden, 10.07.2014 - 9 K 73/11

    Keine Nutzung der Emmer unterhalb des Schiedersees für kommerzielle Kanutouren

  • VG München, 30.03.2012 - M 9 SN 12.935

    Geothermie; Antragsbefugnis eines Umweltverbands; Fischereirecht; Drittschutz.

  • VG Bayreuth, 10.10.2013 - B 2 K 12.888

    Fischereirecht beeinträchtigt (verneint)

  • VG Regensburg, 06.12.2010 - RO 8 K 10.00842

    Nachbarklage auf Betriebseinstellung einer Wasserkraftanlage; Eingriff in

  • VG Regensburg, 02.08.2010 - RO 8 K 10.724

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen und baurechtlichen Genehmigung für die

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